Schaden melden

Keine Panik! Wir helfen dir gerne.

Zu unserem kostenlosen Service gehört auch, dass du dich im Schadensfall auf unsere Unterstützung verlassen kannst. Nutze dazu einfach unser Onlineformular für die Schadensmeldung. Dort nehmen wir schon mal die wichtigsten Informationen zum Schaden entgegen. Um uns Bilder oder Videos vom Schaden zu schicken, steht dir natürlich auch unser WhatsApp-Service zur Verfügung.

Welchen Schaden möchtest du melden?

Tipps

Was ist im Schadensfall zu tun?

Schritt 1: Schadenminderung vornehmen

Soweit die Umstände es gestatten, ist alles zu unternehmen, um den eingetretenen Schaden möglichst gering zu halten – Versicherte sind dazu sogar verpflichtet. Du kannst dich gerne bei uns informieren, welche Vorkehrungen in deinem Fall konkret zu treffen sind.

Achtung: Nicht gleich alles aufräumen! Der Versicherer hat ein Recht darauf, beschädigte Gegenstände zu sichten. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls ist die Schadenstelle daher möglichst so lange unverändert zu lassen, bis sie durch den Sachverständigen des Versicherers oder zuständigen Berater freigegeben worden ist. Sind Veränderungen an der Schadenstelle unumgänglich, sind die beschädigten Teile bis zu einer Besichtigung an anderer Stelle aufzubewahren. In keinem Fall dürfen Reparaturen ohne vorherige schriftliche Freigabe des Versicherers in Auftrag gegeben werden.

Schritt 2: Schaden dokumentieren

Ob Kratzer im Autolack oder Sprünge in der Vase – gerade bei Sachschäden ist es sinnvoll und wichtig, den beschädigten oder zerstörten Gegenstand zu fotografieren. Mach möglichst mehrere Bilder, die den entstandenen Schaden aus unterschiedlichen Perspektiven dokumentieren.

Tausche mit dem Geschädigten Adressen und Telefonnummern aus. Diese Angaben benötigst du später bei der Schadensmeldung. Du kannst dir auch ein kurzes Protokoll erstellen, auf dem du in einigen Stichpunkten die Ereignisse, die zum Schaden führten, schriftlich festhältst. Ideal ist eine chronologische Reihenfolge, die dir als Gedächtnisstütze dient. Denn bei der Schadensmeldung musst du den Hergang des Schadens für die Versicherung beschreiben.

Schritt 3: Polizeiliche Meldung (falls nötig)

Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Beraubung müssen unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden. Welche Schadensfälle in welcher Frist gemeldet werden müssen, ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Notiere dir das betreffende Aktenzeichen.

Der Versicherer und die Polizei verlangen in der Regel ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen, eine sogenannte „Stehlgutliste“. Es ist daher ratsam, diese Liste möglichst zeitnah zu erstellen und zur Verfügung zu stellen. Bei Wiederauffindung versicherter Sachen sollte der Versicherer immer sofort informiert werden.

Schritt 4: Schadensmeldung

Melde einen Schaden immer so schnell wie möglich. Sammle alle Unterlagen und Fotos/Videos, die du der Versicherung schicken willst. Schildere uns den Schadenshergang genau. Wir gehen gemeinsam die Meldung durch und schicken diese dann an den Versicherer. Bitte mach in diesem Fall keine Alleingänge. Jede Versicherung hat Experten, die die Angaben nachprüfen und zum Teil nachspielen. Bei Ungereimtheiten wird der Versicherer die Regulierung zunächst zurückstellen oder verweigert sie ganz.

Du hast Fragen? Nutze ganz unverbindlich unser Kontaktformular, melde dich per WhatsApp bei uns oder ruf uns ganz einfach an!