Neue Brille?
Bis zum 01.12.2024 abschließen und
400€ Zuschuss sichern – ohne Wartezeit!
Autofahrer*innen wechseln die KFZ Versicherung am Ende des Jahres, um Beiträge zu sparen. Brillen- und Kontaktlinsenträger*innen können am Ende des Jahres beim Abschluss der richtigen Versicherung sogar mehr Geld aus der Versicherung rausholen, als sie eingezahlt haben.
Neue Brille?
Bis zum 01.12.2024 abschließen und 400€ Zuschuss bekommen! Ohne Wartezeit!
Autofahrer wechseln die KFZ Versicherung am Ende des Jahres, um Beiträge zu sparen. Brillen- und Kontaktlinsenträger können am Ende des Jahres beim Abschluss der richtigen Versicherung sogar mehr Geld aus der Versicherung rausholen, als sie eingezahlt haben.
Leistungsbeispiel
Klaus zeigt wie’s geht
Beim Tarif VorsorgePRIVAT der Union Krankenversicherung besteht die Besonderheit darin, dass in Kalenderjahren gerechnet wird. Wer also zum 01.12.2024 den Tarif abschließt, sichert sich die kompletten Leistungen für ZWEI volle Kalenderjahre (2024 + 2025), zahlt aber nur 13 Monate Beitrag.
Du gehst zum Optiker und kaufst eine Brille. Die Optikerrechnung für Brillengestell und Brillengläser liegt insgesamt bei 600 Euro. Welchen Betrag davon musst du selbst tragen?
Deine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel keine Kosten für eine neue Brille.
Die Krankenzusatzversicherung der UKV übernimmt von den Gesamtkosten 80% bis zu einem maximalen Rechnungsbetrag von 500 Euro in zwei Kalenderjahren. 80% von 500 Euro sind 400 Euro.
Mit der Zusatzversicherung VorsorgePRIVAT beträgt dein Eigenanteil statt 600 Euro nur noch 200 Euro.
und wo ist der haken?
Es gibt tatsächlich keinen. Beim Abschluss zum 01.12.2024 zahlst du als Brillenträger*in 17,45€ monatlich. Das ganze mindestens 13 Monate lang, was am Ende der Mindestvertragslaufzeit (erstmalig kündbar zum 31.12.2025) insgesamt 226,85€ an Beiträgen sind. Allein mit dem Kauf einer neuen Brille oder Kontaktlinsen kannst du dir 400€ Zuschuss sichern und hast damit ein Plus von 173,15€. Es ist keine ärztliche Verordnung notwendig und es gibt keine Wartezeit. Genau so steht es in den Vertragsbedingungen.
Wir haben dir in den Bedingungen die entsprechenden Stellen markiert:
weitere Leistungen
Das gibt’s oben drauf
Vorsorgeuntersuchungen
Für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil, die eigene Gesundheit zu fördern. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen allerdings nur bestimmte Untersuchungen und knüpfen sie an zusätzliche Bedingungen. Mit dem Tarif stehen dir bis zu 500€ jährlich für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von Alter oder Häufigkeit zur Verfügung (200€ in 2022; für 2022 & 2023 zusammen 500€).
Impfungen
Auch hier zahlt nicht jede gesetzliche Krankenkasse alle notwendigen Reiseschutzimpfung (z.B. Tollwut oder Japanische Enzephalitis). Diese würdest du, je nach gesetzlicher Krankenkasse selbst zahlen müssen. Mit dem Tarif stehen dir in den Jahren 2022 & 2023 bis zu 300€ für Impfungen und Malaria-Prophylaxe zur Verfügung.
Augenlasern
Die tatsächlichen Kosten für das Augenlasern sind von verschiedenen Faktoren abhängig ( Dioptrinwerten, Hornhautdicke, möglichen Vorerkrankungen etc.). Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen diese Eingriffe in der Regel nicht. Mit dem Tarif stehen dir ab dem dritten Kalenderjahr (01.01.2024) einmalig 1.500€ Zuschuss zur Verfügung.
Hörgeräte
Je nach Hersteller, Ausstattung und Bauform kosten Hörgeräte zwischen 500 und 2.500 Euro. Mit unserer Zusatzversichrung stehen dir in 5 Kalenderjahren insgesamt 800€ Zuschuss zur Verfügung; du bekommst 80% der Kosten für Hörgeräte erstattet (bis zu 800€). Allerdings darf bei dir aktuell keine Schwer- oder Gehörlosigkeit bestehen. Die 800€ Zuschuss stehen dir alle 5 Jahre einmalig zur Verfügung.
Eine Tarifzusammenfassung haben wir hier für dich.
Weitere Serviceleistungen
Immer an deiner Seite
Wir kümmern uns darum!
Du kannst sämtliche Rechnungen bei uns einreichen und wir übernehmen dann den Rest für dich. Vorteil: Du kannst uns alle Dokumente bequem per WhatsApp schicken, formlos per Mail oder auch per Post. Ganz wie du willst. Wir stehen dir als Ansprechpartner zur Seite, jeder Zeit und für alle Anliegen rund um deinen Vertrag.
Einfache Kündigung
Wenn du der Meinung bist, dass du die Leistungen des Tarifs nicht mehr in Anspruch nehmen möchtest, dann kannst du selbstverständlich auch über uns kündigen. Als dein Versicherungsmakler leiten wir auch das für dich in die Wege. Dabei gelten selbstverständlich die Kündigungsfristen des Vertrages.
Häufig gestellte Fragen
Wir haben Antworten
Wie sind die Kündigungsfristen des Tarifs?
Mit einer Frist von 3 Monaten kannst du jeweils zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Schließt du zum 01.12.2024 ab, ist der Vertrag erstmalig zum 31.12.2025 kündbar. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Kalenderjahr (zweitmalig kündbar zum 31.12.2026).
Was muss ich beachten, bevor ich eine der Leistungen in Anspruch nehme?
Grundsätzlich ist man immer auf der sicheren Seite, wenn man sich z.B. anhand eines Kosten- und Heilplans eine Behandlungsfreigabe von der Gesellschaft geben lässt.
Wann und wie muss ich meine Rechnungen einreichen?
Um deine Kosten umgehend erstattet zu bekommen, solltest du die Rechnungen natürlich zeitnah nach der Inanspruchnahme der Leistung einreichen. Bei uns kannst du das bequem per WhatsApp machen oder aber per E-Mail bzw. postalisch. Wichtig ist, dass wir gut lesbare Dokumente erhalten, damit es zu keiner unnötigen Verzögerung kommt.
Können Privatversicherte den Tarif auch abschließen?
Nein. Der Tarif kann nur von Personen abgeschlossen werden, die gesetzlich versichert sind.